Frage 37 von 536

Darf eine Jagdgenossenschaft in ihrem gemeinschaftlichen Jagdbezirk die Jagd ruhen lassen?

Antworten:

Richtig

ja, mit Zustimmung der Jagdbehörde

Falsch

ja, wenn die Hege- und Jagdschutzverpflichtungen erfüllt werden

Falsch

ja, wenn es keinen Jagdpächter gibt

Falsch

nein