Frage 37 von 536
Darf eine Jagdgenossenschaft in ihrem gemeinschaftlichen Jagdbezirk die Jagd ruhen lassen?
Antworten:
ja, mit Zustimmung der Jagdbehörde
ja, wenn die Hege- und Jagdschutzverpflichtungen erfüllt werden
ja, wenn es keinen Jagdpächter gibt
nein