Frage 115 von 536
Darf ein Jagdscheininhaber ein Nachtzielgerät mit elektronischer Bildverstärkung auf seiner Waffe benutzen?
Antworten:
ja
ja, aber nur im Zusammenhang mit einer Bescheinigung des zuständigen Landesjagdverbandes
nein
ja
ja, aber nur im Zusammenhang mit einer Bescheinigung des zuständigen Landesjagdverbandes
nein