Frage 309 von 536

Darf ein Anderer als der WBK-Inhaber dessen Kurzwaffe zur Instandsetzung zum Waffengeschäft bringen?

Antworten:

Richtig

ja, wenn er Inhaber einer WBK ist oder die Waffe gewerblich transportiert

Falsch

nein, das ist nicht erlaubt

Falsch

das muss immer erst bei der Behörde beantragt werden