Frage 198 von 536

Darf der Jagdgast einen wildernden Hund erschießen?

Antworten:

Falsch

ja

Falsch

nein, in keinem Fall

Richtig

ja, wenn er eine schriftliche Genehmigung besitzt, es sich um keinen Hirten-, Blinden-, Rettungs-, Polizei- oder Jagdhund handelt und keine andere Maßnahme ausreicht, um die Gefahr des Hundes für das Wild abzuwenden