Frage 198 von 536
Darf der Jagdgast einen wildernden Hund erschießen?
Antworten:
ja
nein, in keinem Fall
ja, wenn er eine schriftliche Genehmigung besitzt, es sich um keinen Hirten-, Blinden-, Rettungs-, Polizei- oder Jagdhund handelt und keine andere Maßnahme ausreicht, um die Gefahr des Hundes für das Wild abzuwenden