Frage 119 von 536

Bis zu welchem Zeitpunkt muss der Abschussplan der Jagdbehörde vorgelegt werden?

Antworten:

Falsch

bis zum Beginn der Jagdzeit

Falsch

bis zum 5. April eines jeden Jagdjahres

Richtig

bis zum 15. Februar eines jeden Jagdjahres

Richtig

für Rehwild ist die Vorlage nur jedes 3. Jagdjahr erforderlich