Frage 119 von 536
Bis zu welchem Zeitpunkt muss der Abschussplan der Jagdbehörde vorgelegt werden?
Antworten:
bis zum Beginn der Jagdzeit
bis zum 5. April eines jeden Jagdjahres
bis zum 15. Februar eines jeden Jagdjahres
für Rehwild ist die Vorlage nur jedes 3. Jagdjahr erforderlich