Frage 480 von 536

Berechtigt die grüne Waffenbesitzkarte zum Munitionserwerb?

Antworten:

Falsch

ja, wenn ich Sportschütze bin

Richtig

nur, soweit für die eingetragenen Waffen die Erlaubnis zum Munitionserwerb in der WBK vermerkt ist

Falsch

nein, es ist immer zusätzlich ein Munitionserwerbsschein erforderlich