Frage 171 von 536
Auf wessen Abschussplan ist ein Rehbock anzurechnen, der angeschossen in das Nachbarrevier überwechselt und dort verendet?
Antworten:
auf den Abschussplan des Reviers, in dem der Bock verendet ist
auf den Abschussplan des Reviers, in dem der Bock angeschossen wurde
der Bock ist auf keinen Abschussplan anzurechnen; er zählt lediglich für den Gesamtabschuss der betreffenden Hegegemeinschaft