Frage 171 von 536

Auf wessen Abschussplan ist ein Rehbock anzurechnen, der angeschossen in das Nachbarrevier überwechselt und dort verendet?

Antworten:

Falsch

auf den Abschussplan des Reviers, in dem der Bock verendet ist

Richtig

auf den Abschussplan des Reviers, in dem der Bock angeschossen wurde

Falsch

der Bock ist auf keinen Abschussplan anzurechnen; er zählt lediglich für den Gesamtabschuss der betreffenden Hegegemeinschaft