Start
Bundesländer
Hessen
Sachgebiet-4-recht
Auf-welche-der-nachgenannten-wildtiere-darf-in-hessen-am-16-4666
Anmelden
Registrieren
Sachgebiet 4 - Recht
Frage 143 von 536
Auf welche der nachgenannten Wildtiere darf in Hessen am 16. Oktober die Jagd ausgeübt werden?
Antworten:
Falsch
Höckerschwan
Falsch
Waldschnepfe
Richtig
Steinmarder
Richtig
Rehbock
Falsch
Ringeltaube
Vorherige Frage
Zurück
143 / 536
Nächste Frage
Weiter