Frage 380 von 536

Auf dem Weg in ihr Jagdrevier gehen Sie durch ein fremdes Jagdrevier und werden von einem tollwütigen Fuchs angegriffen. Sie erschießen den Fuchs. Haben Sie sich strafbar gemacht?

Antworten:

Richtig

es lag eine rechtfertigende Notstandssituation vor. Somit haben Sie sich nicht strafbar gemacht

Falsch

sie haben vorsätzlich fremdes Jagdrecht verletzt und sich deshalb der Wilderei strafbar gemacht

Falsch

sie haben sich strafbar gemacht, weil zuvor der Jagdausübungsberechtigte informiert werden muss