Frage 435 von 447
Wie erfolgt der rechtskonforme Erwerb eines Schalldämpfers?
Antworten:
der Schalldämpfer wird erworben und binnen zwei Wochen in die Waffenbesitzkarte eingetragen, ein Voreintrag ist nicht notwendig
da der Schalldämpfer das Kaliber der Waffe nicht verändert und kein separates System benötigt ist ein Eintrag in die Waffenbesitzkarte nicht notwendig
der Schalldämpfer wird vor Erwerb in die Waffenbesitzkarte eingetragen, nach dem Erwerb muss dieser binnen zwei Wochen in der Waffenbesitzkarte bestätigt werden
nach Voreintrag in die Waffenbesitzkarte hat deren Besitzer ein Jahr Zeit, um einen Schalldämpfer zu erwerben und eintragen zu lassen