Frage 435 von 447

Wie erfolgt der rechtskonforme Erwerb eines Schalldämpfers?

Antworten:

Falsch

der Schalldämpfer wird erworben und binnen zwei Wochen in die Waffenbesitzkarte eingetragen, ein Voreintrag ist nicht notwendig

Falsch

da der Schalldämpfer das Kaliber der Waffe nicht verändert und kein separates System benötigt ist ein Eintrag in die Waffenbesitzkarte nicht notwendig

Richtig

der Schalldämpfer wird vor Erwerb in die Waffenbesitzkarte eingetragen, nach dem Erwerb muss dieser binnen zwei Wochen in der Waffenbesitzkarte bestätigt werden

Richtig

nach Voreintrag in die Waffenbesitzkarte hat deren Besitzer ein Jahr Zeit, um einen Schalldämpfer zu erwerben und eintragen zu lassen