Frage 186 von 447
Welche Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?
Antworten:
die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig
wenn Sie 11 erlaubnispflichtige Langwaffen aufbewahren müssen, sind diese i.d.R. auf 2 Sicherheitsbehältnisse der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 zu verteilen
da in ihrem Haushalt ein Kind unter 14 Jahren lebt, darf das Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 für ihre 3 erlaubnispflichtigen Langwaffen nicht mit einem elektronischen Zahlenkombinationsschloss ausgerüstet sein