Frage 50 von 447

Was müssen Sie tun, wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe von einem Händler erworben haben?

Antworten:

Richtig

ich bin verpflichtet, den Erwerb binnen zwei Wochen der Erlaubnisbehörde schriftlich anzuzeigen und meine Waffenbesitzkarte vorzulegen

Falsch

nichts, der Händler zeigt den Kauf der zuständigen Behörde unter Vorlage des Kaufvertrages an

Falsch

ich bin verpflichtet, den Erwerb binnen eines Monats der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.