Frage 50 von 447
Was müssen Sie tun, wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe von einem Händler erworben haben?
Antworten:
ich bin verpflichtet, den Erwerb binnen zwei Wochen der Erlaubnisbehörde schriftlich anzuzeigen und meine Waffenbesitzkarte vorzulegen
nichts, der Händler zeigt den Kauf der zuständigen Behörde unter Vorlage des Kaufvertrages an
ich bin verpflichtet, den Erwerb binnen eines Monats der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.