Frage 52 von 447

Sie wollen ein Kleinkaliber- Repetiergewehr verkaufen. Es interessiert sich ein Jäger. In welcher Form ist der Nachweis der Erwerbsberechtigung zu erbringen?

Antworten:

Falsch

Schriftliche Bestätigung, dass er als Jäger erwerbsberechtigt ist

Richtig

gültiger Jagdschein

Falsch

die Vorlage der grünen Waffenbesitzkarte ohne Voreintrag ist ausreichend