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Sachgebiet 3 - Waffen
Frage 189 von 447
Ist eine Person mit gültigem Jahresjagdschein und einer Waffenbesitzkarte, in die ein Revolver eingetragen ist, berechtigt, den Revolver bei Spaziergängen in einem fremden Jagdrevier zu führen?
Antworten:
Falsch
ja
Richtig
nein
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