Frage 175 von 447

Innerhalb welcher Frist haben Jagdscheininhaber das Abhandenkommen ihrer Jagdwaffe der zuständigen Behörde anzuzeigen?

Antworten:

Richtig

unverzüglich

Falsch

innerhalb einer Woche

Falsch

innerhalb zwei Wochen

Falsch

innerhalb eines Monats