Frage 195 von 447
In einem Damwildgehege mit einer Größe von 2 ha wird Damwild als landwirtschaftliches Nutztier gehalten. Ist es waffenrechtlich zulässig, wenn ein Jagdscheininhaber einige Stücke Damwild im Gehege auf Bitte des Gehegeinhabers mit seinem Repetierer (Kaliber 7x64) tötet?
Antworten:
ja, ohne weiteres
ja, wenn er schon seit 3 Jahren Jagdscheininhaber ist
ja, wenn ihm die Waffenbehörde dazu eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt hat
ja, wenn die Tiere zuvor von einer kundigen Person betäubt wurden