Frage 178 von 447

Ein Jagdscheininhaber verkauft auf Dauer seine Doppelflinte an eine Person mit einem gültigen Jahresjagdschein. Was muss der Verkäufer daraufhin veranlassen?

Antworten:

Falsch

Veräußerungsanzeige innerhalb eines Monats bei der zuständigen Behörde

Richtig

Veräußerungsanzeige innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Behörde

Falsch

für den Veräußerer ist nichts veranlasst