Frage 178 von 447
Ein Jagdscheininhaber verkauft auf Dauer seine Doppelflinte an eine Person mit einem gültigen Jahresjagdschein. Was muss der Verkäufer daraufhin veranlassen?
Antworten:
Veräußerungsanzeige innerhalb eines Monats bei der zuständigen Behörde
Veräußerungsanzeige innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Behörde
für den Veräußerer ist nichts veranlasst