Frage 95 von 447

Ein „gegenwärtiger rechtswidriger Angriff“, der zur Notwehr berechtigen kann, ist...

Antworten:

Richtig

jede begonnene oder unmittelbar bevorstehende Verletzung eines Individual-Rechtsgutes

Falsch

jede Androhung von Gewalt für Leib und Leben

Falsch

auch die bereits abgeschlossene Verletzung eines Rechtsgutes