Frage 20 von 447
Dürfen Schalldämpfer erworben werden?
Antworten:
ja, für alle in der grünen WBK eingetragenen Waffen
nein
ja, jedoch unterliegen Schalldämpfer für erlaubnispflichtige Schusswaffen ebenfalls der Erlaubnispflicht. Ein Voreintrag in die Waffenbesitzkarte ist erforderlich