Frage 20 von 447

Dürfen Schalldämpfer erworben werden?

Antworten:

Falsch

ja, für alle in der grünen WBK eingetragenen Waffen

Falsch

nein

Richtig

ja, jedoch unterliegen Schalldämpfer für erlaubnispflichtige Schusswaffen ebenfalls der Erlaubnispflicht. Ein Voreintrag in die Waffenbesitzkarte ist erforderlich