Frage 75 von 447

Darf man einem anderen Waffenbesitzkarteninhaber eine Waffe leihen?

Antworten:

Richtig

ja, für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck, aber nur vorübergehend, höchstens für einen Monat

Falsch

ja, ohne Zweckbindung, aber nur vorübergehend, für die Dauer von maximal einen Monat

Falsch

nein, es ist grundsätzlich eine behördliche Genehmigung erforderlich