Frage 152 von 447
Darf jedermann nach dem Schießen vom Schießstand ein angebrochenes Päckchen KK-Munition mit nach Hause nehmen?
Antworten:
nein.
ja, mit Erlaubnis der Schießaufsicht
ja, wenn er sie zu Hause sicher aufbewahrt
nein.
ja, mit Erlaubnis der Schießaufsicht
ja, wenn er sie zu Hause sicher aufbewahrt