Frage 152 von 447

Darf jedermann nach dem Schießen vom Schießstand ein angebrochenes Päckchen KK-Munition mit nach Hause nehmen?

Antworten:

Richtig

nein.

Falsch

ja, mit Erlaubnis der Schießaufsicht

Falsch

ja, wenn er sie zu Hause sicher aufbewahrt