Frage 40 von 447
Darf ausnahmsweise eine geladene Waffe einem anderen übergeben werden?
Antworten:
ja, bei Waffenstörung auf einem Schießstand der verantwortlichen Aufsichtsperson
nur an den Nachbarschützen
nein, auf keinen Fall
ja, bei Waffenstörung auf einem Schießstand der verantwortlichen Aufsichtsperson
nur an den Nachbarschützen
nein, auf keinen Fall