Frage 269 von 554
Welche Angaben in der Erklärung der Unbedenklichkeit von erlegtem Wild durch die „kundige Person“ sind nicht erforderlich?
Antworten:
Angaben über Verhaltensstörungen vor dem Erlegen
Angaben über die Zeitspanne zwischen Erlegen und Aufbrechen
Angaben über auffällige Merkmale bei Aufbrechen und Versorgen
Angaben über Ort, Datum und Uhrzeit des Erlegens