Frage 539 von 554

Was trifft auf den Inbesitznahmebruch zu?

Antworten:

Falsch

er liegt auf der rechten Seite des Stückes und zeigt an, dass das Stück vom Erleger in Besitz genommen worden ist

Falsch

er liegt auf der linken Seite des Stückes und zeigt an, dass das Stück vom Jagdherrn in Besitz genommen worden ist

Richtig

er liegt auf der linken Seite des Stückes und zeigt an, dass das Stück vom Erleger in Besitz genommen worden ist