Frage 305 von 554
Was hat der Revierinhaber zu tun, wenn der Verdacht einer anzeigepflichtigen Wildseuche besteht?
Antworten:
Meldung bei einem Untersuchungsinstitut
jedes Stück Fallwild wird an den Amtstierarzt geschickt, weitere Maßnahmen entfallen
Meldung beim zuständigen Amtstierarzt (Veterinärbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt )