Frage 305 von 554

Was hat der Revierinhaber zu tun, wenn der Verdacht einer anzeigepflichtigen Wildseuche besteht?

Antworten:

Falsch

Meldung bei einem Untersuchungsinstitut

Falsch

jedes Stück Fallwild wird an den Amtstierarzt geschickt, weitere Maßnahmen entfallen

Richtig

Meldung beim zuständigen Amtstierarzt (Veterinärbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt )