Frage 123 von 554
Wann hat sich bei einer Treibjagd ein Schütze mit seinen Nachbarn zu verständigen?
Antworten:
nach Einnehmen des Standes
bevor er seinen Stand verlässt
beim Anwechseln von Wild
nach Einnehmen des Standes
bevor er seinen Stand verlässt
beim Anwechseln von Wild