Frage 291 von 554

Nach dem Erlegen eines Stückes Schalenwildes stellen Sie an den Organen Veränderungen fest, die Sie aber nicht beurteilen können. Wie gehen Sie weiter vor?

Antworten:

Richtig

Sie veranlassen eine amtliche Fleischuntersuchung

Falsch

Sie beseitigen die Organe unschädlich und verschenken das Stück an Ihren Nachbarn

Falsch

als „kundige Person“ geben Sie das Stück an den Wildbearbeitungsbetrieb, da die Mitarbeiter dort mehr Erfahrung in der Beurteilung von Wildbret haben. Die inneren Organe werden von Ihnen unschädlich beseitigt