Frage 389 von 554

Ist die Schweinepest oder ihr Verdacht anzeigepflichtig und bei wem geschieht dieses?

Antworten:

Richtig

der Verdacht und die Feststellung sind beide anzeigepflichtig, dies geschieht bei dem zuständigen Veterinäramt

Falsch

nur die Feststellung ist anzeigepflichtig, dies geschieht bei der Gemeinde oder dem zuständigen Veterinäramt

Falsch

der Verdacht und die Feststellung sind beide anzeigepflichtig, dies geschieht bei der Polizei