Frage 425 von 554
Ist der Verdacht oder der Ausbruch der Blauzungenkrankheit anzeigepflichtig?
Antworten:
ja
nein
ja, aber nur bei vermehrtem Auftritt (drei Fälle innerhalb einer Woche)
ja
nein
ja, aber nur bei vermehrtem Auftritt (drei Fälle innerhalb einer Woche)