Frage 453 von 554
Die Verwendung von brauchbaren Jagdhunden bei Ausübung der Jagd …
Antworten:
ist gesetzlich vorgeschrieben
liegt im Ermessen des Jagdausübungsberechtigten
liegt in der Verantwortung des beteiligten Schützen
ist gesetzlich vorgeschrieben
liegt im Ermessen des Jagdausübungsberechtigten
liegt in der Verantwortung des beteiligten Schützen