Frage 115 von 554

Die Begrenzung der Schwarzwildbestände verlangt auch einen selektiven Bachenabschuss. Was ist dabei zu beachten?

Antworten:

Falsch

es dürfen keine Stücke über 50 kg erlegt werden

Richtig

Leitbachen sind zu schonen

Falsch

es dürfen nur Geltbachen erlegt werden