Frage 510 von 600
Welche der nachgenannten Aussagen zum Begriff Kahlschlag nach dem Hessischen Waldgesetz ist richtig?
Antworten:
Kahlschläge sind grundsätzlich der natürlichen Wiederbewaldung zu überlassen
Kahlschläge über 1 ha Größe sind zu vermeiden
Kahlschläge müssen spätestens nach 6 Jahren wieder bestockt sein