Frage 510 von 600

Welche der nachgenannten Aussagen zum Begriff Kahlschlag nach dem Hessischen Waldgesetz ist richtig?

Antworten:

Falsch

Kahlschläge sind grundsätzlich der natürlichen Wiederbewaldung zu überlassen

Richtig

Kahlschläge über 1 ha Größe sind zu vermeiden

Richtig

Kahlschläge müssen spätestens nach 6 Jahren wieder bestockt sein