Frage 371 von 600
Welche der nachgenannten Aussagen zu gesetzlich geschützten Biotopen sind richtig?
Antworten:
Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung ökologisch besonders wertvoller Biotope führen können, sind unzulässig
Gesetzlich geschützte Biotope sind u. a. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- oder binsenreiche Nass- und Feuchtwiesen, Pfeifengraswiesen, Quellbereiche, Magerrasen und Heiden
Die Anlage von Schwarzwildkirrungen auf gesetzlich geschützten Biotopen ist zulässig