Frage 440 von 600

Ein Grundeigentümer beabsichtigt, in der freien Natur eine Hecke einschließlich ihrer Wurzeln zu beseitigen, um seine landwirtschaftliche Nutzfläche zu erweitern. Ist diese Rodung nach dem Naturschutzrecht grundsätzlich erlaubt?

Antworten:

Falsch

Ja, weil auch die Rodung von Hecken zur landwirtschaftlichen Nutzung gehört

Falsch

Ja, aber nur außerhalb der Vegetationszeit

Richtig

Nein