Frage 516 von 600

Dürfen Sie als Jagdpächter bei einer Treibjagd in der Mittagspause im Wald ein Feuer entfachen, an dem sich Ihre Jagdgäste aufwärmen können?

Antworten:

Richtig

Feuer darf grundsätzlich im Wald ohne behördliche Genehmigung nicht entfacht werden

Falsch

Im Zusammenhang mit der Jagdausübung darf im Wald Feuer entfacht werden

Falsch

Feuer darf nur außerhalb des Waldes und im Wald nur in den Wintermonaten entfacht werden