Frage 361 von 600

Dürfen in der Zeit vom 01.03. – 30.09. in der freien Landschaft Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zurückgeschnitten werden?

Antworten:

Falsch

ja

Falsch

nur mit Erlaubnis des Grundeigentümers

Richtig

nein