Frage 361 von 600
Dürfen in der Zeit vom 01.03. – 30.09. in der freien Landschaft Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zurückgeschnitten werden?
Antworten:
ja
nur mit Erlaubnis des Grundeigentümers
nein
ja
nur mit Erlaubnis des Grundeigentümers
nein