Frage 106 von 150
Die Naturschutz-Gesetzgebung hat zum Ziel
Antworten:
Die nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sicherzustellen
Höhere Schalenwildbestände zu ermöglichen
Den Erholungswert der Landschaft zu sichern
Die nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sicherzustellen
Höhere Schalenwildbestände zu ermöglichen
Den Erholungswert der Landschaft zu sichern