Frage 106 von 150

Die Naturschutz-Gesetzgebung hat zum Ziel

Antworten:

Richtig

Die nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sicherzustellen

Falsch

Höhere Schalenwildbestände zu ermöglichen

Richtig

Den Erholungswert der Landschaft zu sichern