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Sachgebiet 3 - Jagd- und Waffenrecht
Frage 63 von 149
Wem steht das Recht auf Notwehr zu?
Antworten:
Falsch
Nur Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft
Falsch
Nur Jagdausübungsberechtigten
Richtig
Jedermann
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