Frage 127 von 149

Was trifft auf den Abschussplan für Hochwild zu?

Antworten:

Falsch

Ist bis zum 5. Januar der Jagdbehörde vorzulegen

Richtig

Bei verpachteten Jagdbezirken haben die Verpächterinnen und Verpächter das Einvernehmen zu dem aufgestellten Abschussplan vor der Vorlage bei der Jagdbehörde durch Unterschrift zu erklären

Richtig

Der zu erfüllende Abschuss ist von der Jagdbehörde zu bestätigen oder festzusetzen