Frage 61 von 149

Ordnungswidrig handelt, wer

Antworten:

Richtig

Einen Rehbock im November erlegt

Richtig

Wild außerhalb von Notzeiten ohne ausnahmsweise Zulassung durch die zuständige Behörde füttert

Richtig

Bei Wildfolge unterlässt, den Jagdausübungsberechtigten des Nachbarbezirks oder dessen Vertreter unverzüglich zu benachrichtigen