Frage 61 von 149
Ordnungswidrig handelt, wer
Antworten:
Einen Rehbock im November erlegt
Wild außerhalb von Notzeiten ohne ausnahmsweise Zulassung durch die zuständige Behörde füttert
Bei Wildfolge unterlässt, den Jagdausübungsberechtigten des Nachbarbezirks oder dessen Vertreter unverzüglich zu benachrichtigen