Frage 76 von 149
Ist durch Reh- und Schwarzwild verursachter Schaden an einer Rübenmiete ersatzpflichtig?
Antworten:
Ja, voll ersatzpflichtig
Nur die Hälfte des Schadens ist zu zahlen
Nein, die Rüben in der Miete gelten als geerntet
Ja, voll ersatzpflichtig
Nur die Hälfte des Schadens ist zu zahlen
Nein, die Rüben in der Miete gelten als geerntet