Frage 104 von 149
Es ist laut Tierschutzgesetz verboten
Antworten:
Ein gezüchtetes oder aufgezogenes Tier einer wildlebenden Art auszusetzen, wenn es keine Überlebenschancen hat
Ein Tier auf ein anderes zu hetzen
Ein Tier so auszubilden oder zu trainieren, dass es dabei erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden erleidet