Frage 67 von 149
Ein Bauer beschwert sich über vom Graureiher gefressene Forellen. Zahlen Sie Wildschadensersatz?
Antworten:
Ja, der Schaden muss ersetzt werden
Nein, der Schaden ist nicht ersatzpflichtig
Nur die Hälfte muss ersetzt werden, da ein Graureiher keine Jagdzeit hat