Frage 5 von 149

Das Recht zur Aneignung von Wild umfasst auch die ausschließliche Befugnis...

Antworten:

Richtig

Sich krankes oder verendetes Wild anzueignen

Richtig

Sich Fallwild und Abwurfstangen anzueignen

Falsch

Sich grundsätzlich alle besonders geschützten Tierarten anzueignen