Frage 113 von 149

Darf ein Jagdscheininhaber ein Nachtsichtgerät mitnehmen, wenn er Sauen bejagen will?

Antworten:

Richtig

Ja, es ist keine Zieleinrichtung. Das Ansprechen mit dem Gerät ist erlaubt

Falsch

Nachtsicht- und Nachtzielgeräte und -hilfen sind alle verboten

Falsch

Nachtsichtgeräte dürfen nur zur Niederwildjagd eingesetzt werden!