Frage 113 von 149
Darf ein Jagdscheininhaber ein Nachtsichtgerät mitnehmen, wenn er Sauen bejagen will?
Antworten:
Ja, es ist keine Zieleinrichtung. Das Ansprechen mit dem Gerät ist erlaubt
Nachtsicht- und Nachtzielgeräte und -hilfen sind alle verboten
Nachtsichtgeräte dürfen nur zur Niederwildjagd eingesetzt werden!