Frage 43 von 149
Auf Fütterungen trifft zu
Antworten:
Sie sind nur in Notzeiten zulässig
Im Umkreis von 400 m darf nicht gejagt werden
Die Behörde legt fest, wann Notzeit ist. Erst dann darf gefüttert werden
Sie sind nur in Notzeiten zulässig
Im Umkreis von 400 m darf nicht gejagt werden
Die Behörde legt fest, wann Notzeit ist. Erst dann darf gefüttert werden