Frage 13 von 149

Alle Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden gemäß Bundesjagdgesetz einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk...

Antworten:

Richtig

Wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen

Falsch

Wenn sie im Zusammenhang mindestens 500 Hektar umfassen

Falsch

Wenn sie im Zusammenhang mindestens 1.000 Hektar umfassen