Frage 13 von 149
Alle Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden gemäß Bundesjagdgesetz einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk...
Antworten:
Wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen
Wenn sie im Zusammenhang mindestens 500 Hektar umfassen
Wenn sie im Zusammenhang mindestens 1.000 Hektar umfassen