Frage 27 von 148
Die VSG Jagd schreibt hinsichtlich der Munition vor
Antworten:
Es darf nur für die jeweilige Schusswaffe bestimmte Munition in einwandfreiem Zustand verwendet werden
Flintenlaufgeschoßpatronen müssen so mitgeführt werden, dass Verwechslungen mit Schrotpatronen ausgeschlossen sind
Aufgequollene Schrotpatronen aus Pappe dürfen nicht mehr verwendet werden