Frage 61 von 195
Wer legt in Brandenburg die Notzeit fest?
Antworten:
Die Notzeit wird durch die Untere Jagdbehörde im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt.
Der Jagdausübungsberechtigte.
Die Polizei.
Die Notzeit wird durch die Untere Jagdbehörde im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt.
Der Jagdausübungsberechtigte.
Die Polizei.