Frage 61 von 195

Wer legt in Brandenburg die Notzeit fest?

Antworten:

Richtig

Die Notzeit wird durch die Untere Jagdbehörde im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt.

Falsch

Der Jagdausübungsberechtigte.

Falsch

Die Polizei.