Frage 69 von 195
Wer ist Feststellungsbehörde eines Wildschadens, wenn der Notvorstand die Geschäfte der Jagdgenossenschaft führt?
Antworten:
Der Landkreis.
Der Bürgermeister.
Die Oberste Jagdbehörde.
Der Landkreis.
Der Bürgermeister.
Die Oberste Jagdbehörde.